Wissen über Fahnen
Die Farbfolgen bei Fahnen
Die Flatterfahnen kam in dem Ostblock auf und ist die Ableitung vom Banner und nicht von der Flagge.
Über die bestehende Fahnenordnung herrscht zum Teil, selbst bei den Behörden, noch eine gewisse Unklarheit, deshalb nachstehend die wichtigsten Bestimmungen im Auszug:
- Zu flaggen ist an aufrecht stehenden Masten, nur soweit dies nicht möglich ist, können auch waagerecht- oder schräg gestehende Fahnenstöcke verwendet werden.
- Bundes(dienst)flagge gebührt, wenn daneben andere zugelassene Flaggen gesetzt werden, die bevorzugte Stelle. Soll nur eine andere Flagge gesetzt werden, so ist die Bundes(dienst)flagge links und die andere rechts zu setzen, von der Straße (Betrachter) aus zu sehen. Sollten mehrere andere Flaggen gesetzt werden, so gilt folgende Reihenfolge:– Ausländische Flagge von links nach rechts in alphabetischer Reihenfolge, Europaflagge, Bundes(dienst)flagge, sodann Landes- , Gemeinde- und zum Schluss die Firmenflagge.
- Die Größe der Flagge muss in einem angemessenen Verhältnis zur Größe und Höhe der zu beflaggenden Gebäude bzw. zum Fahnenmast stehen. Sind an einem Gebäude mehrere Flaggen gesetzt, so sollen diese gleich groß sein.
- Sind die Flaggen am Volkstrauertag oder aus einem anderen Anlass auf Halbmast gesetzt, so geschieht dies derart, dass die Flagge zuerst vorgehisst und anschießend auf halbmast gesetzt wird. Soweit Flaggen die nicht auf halbmast gesetzt werden können, sowie Banner, Flatter- und Hängefahnen sind mit einem Trauerflor zu versehen, der am oberen Ende unterhalb der Spitze angebracht ist. (Banner und Flatterfahnen dürfen nie auf halbmast gesetzt werden!)
- Auf halbmast werden nur Flaggen gesetzt, die sich an einem senkrechten Mast befinden. Flaggen an einem schrägen oder waagrechten Mast am Haus befestigt sind, müssen mit einem Trauerflor versehen werden, der am oberen Ende unterhalb der Spitze angebracht ist.
Wenn Sie mehrere Fahnenmaste vor Ihren Eingang haben, dann gelten auch hier bestimmte Regeln.
Die Trauerbeflaggung wird sehr oft falsche gemacht ! Nachfolgen zeigen wir Ihnen die RICHTIGE handhabe!
Wer darf beflaggen?
eder Bundesbürger darf die Bundeslandes – oder Stadtflagge verwenden, jedoch keine Dienstflaggen.
Diese sind ausschließlich den Behörden zugänglich.
Die Bundeslandes – oder Stadtflagge verwenden, jedoch keine Dienstflaggen.
Diese sind ausschließlich den Behörden zugänglich.
Die Dienstflagge unterscheidet sich zur Bundeslandesfahne damit, dass sie einen Adler in der Mitte der Fahne zeigt. Natürlich gibt es noch andere Dienstflaggen.
Sehen sie auch unseren Beitrag unter Rechtliches.
Die Bundesflagge repräsentiert hohe politische Einheit und ihr gebührt ein hohes Maß an Achtung und Ehrerbietung. Ebenso verhält sich das mit jeder anderen Nationalflagge.
Zeitraum der Beflaggung:
Beim Militär heißt es bei Sonnenaufgang „gehisst“ und bei Sonnenuntergang „eingeholt“.
Drapierung:
Es ist strickt verboten die Bundes- oder die Bundesdienstflagge als Beiwerk zum Schmücken eines Podiums oder zum drapieren des Sprecherpultes zu verwenden. Die Bundes(dienst)flagge wird in diesem Falle hinter dem Sprecher oder rechts hiervon aufgestellt.
Die Bundesfarben sind schwarz – rot – gold und dürfen nicht im Zusammenhang eines Verbandes oder Vereines oder eines Firmenemblems verwendet werden.
Wann werden Flaggen gehisst?
1.)Neujahrstag 1. Jan.
2.)Tag d. Gedenkens a. d. Opfer d. Nationalsozi. 27. Jan.
3.)Tag d. Arbeit 1. Mai
4.)Verkündung d. Grundgesetzes 23. Mai
6.)Deut. Widerstandbewegung 20. Juli
5.)Aufstand i. d. DDR 17. Juni (alt Tag d. deut. Einheit)
7.)Tag d. deut. Einheit 3. Okt.
8.)Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent)
9.)Regionale Anlässe, wie Heimattag, Wahlen usw.
Besondere Anlässe:
a.) bei Staatsbesuch von Regierungschefs
b.) bei Besuch von ausländischen Wirtschaftsverbänden
c.) bei Staats- und Landestrauer, sowie bei örtlichen Trauerfällen
d.) Bei Messen und Ausstellungen
e.) Bei kirchlichen Festen
f.) Bei örtlichen Festen und Jubiläen
g.) Bei internationalen Sportveranstaltungen
Die verbotenen Zeichen!